Geschichte Preußens

Das Allgemeine Preußische Landrecht

Das "Allgemeine Preußische Landrecht" war eines der modernsten Gesetzeswerke auf europäischem Boden. Es trat 1794 in Kraft und umfasste 19.000 Paragraphen.

Von Sabine Kaufmann

Ziel: Ein klares und gerechtes Gesetz

Die Bemühungen um ein einheitliches Gesetz in Preußen gingen zurück auf König Friedrich I. Doch mit den eigentlichen Arbeiten an dem neuen Gesetz hatte erst sein Enkel Friedrich II. begonnen. Der aufgeklärte absolutistische König hatte den Wunsch, ein klares und gerechtes Gesetz zu erlassen.

Sein großes Anliegen war es, den Rechtsmissbrauch unter seinen juristischen Beamten durch einen exakten Wortlaut der Gesetze zu beenden. Das "Allgemeine Preußische Landrecht" sollte das gültige Recht nun für jedermann verständlich und nachlesbar machen.

Doch Friedrich II. konnte die juristische Neuordnung nicht selbst zu Ende bringen.

Gleichheit vor dem Gesetz

Vollendet wurde das Gesetzeswerk unter seinem Neffen und Nachfolger Friedrich Wilhelm II. Das neue Gesetz ersetzte bis dahin gültige Rechtsnormen wie das Römische Recht und das Sachsenrecht. Es war allerdings nur ein nachrangiges Gesetz, das erst zur Anwendung kam, wenn die lokalen Rechtsquellen nicht ausgeschöpft werden konnten.

Bahnbrechend an dem neuen Gesetz war, dass es für die Untertanen des preußischen Staates die Gleichheit vor dem Gesetz garantierte und die Unabhängigkeit der Rechtssprechung, sprich die Gewaltenteilung, sowie einheitliche Rechtsinstanzen einführte.

Unter Friedrich Wilhelm II. wurde das Gesetzeswerk vollendet | Bildquelle: akg-images

Außerdem regelte das neue Gesetz das Zivil-, Familien-, Erb- und Lehensrecht. Preußen befand sich seit der Einführung des "Allgemeinen Preußischen Landrechtes" auf dem Weg vom Polizei- zum Rechtsstaat. Im neuen Gesetz hieß es:

"Die Gesetze und Verordnungen des Staates dürfen die natürliche Freiheit und Rechte der Bürger nicht weiter einschränken, als es der gemeinschaftliche Endzweck erfordert."

Das "Allgemeine Preußische Landrecht" blieb in Preußen, außer in den linksrheinischen Gebieten, bis 1900 in Kraft. Dass es eines der frühesten umfassenden Gesetzeswerke auf dem Kontinent war, zeigt sich im europäischen Vergleich. Der bedeutende "Code Civil" wurde unter Napoleon erst 1804 eingeführt. 1853 verfasste der Kanton Zürich sein privatrechtliches Gesetzbuch und Italien erließ sein Zivilgesetzbuch erst 1865.

(Erstveröffentlichung 2005. Letzte Aktualisierung 29.04.2020)