Nationalsozialismus
Nationalsozialistische Rassenlehre
Die Nationalsozialisten verfolgten eine radikale Rassenlehre. Ihre Kernaussage war, dass es verschiedene Menschenrassen gebe und dass eine davon zum Herrschen bestimmt sei. Die Nazis unterschieden hierbei vor allem zwei Rassen: die Arier und die Juden.
Von Andrea Böhnke
Die arische Rasse sollte herrschen
Die Nationalsozialisten leiteten ihre Rassenlehre aus zwei Pseudowissenschaften ab: der Rassentheorie und der Rassenhygiene. Beide entwickelten sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Aus der Rassentheorie übernahmen die Nazis die Vorstellung, die Menschheit lasse sich in verschiedene Rassen einteilen. Dann setzten sie den Begriff der Rasse mit dem des Volkes gleich. Das deutsche Volk erklärten sie zu einem Vertreter der sogenannten arischen Rasse. In ihrer Rassentheorie galt diese als vollkommen: Als Ur-Rasse sei sie allen anderen Rassen überlegen und daher zum Herrschen über die Menschheit bestimmt.
Der Rassenhygiene entlehnten die Nazis die Idee der sogenannten Rassenpflege. Dahinter steckte die Auffassung, die arische Rasse müsse ihre Reinheit und Qualität erhalten. Nur so könne sich die Menschheit zu Höherem entwickeln.
Die Juden als Feindbild der Nazis
Die Juden stellten für die Nazis den Hauptfeind der arischen Rasse dar. Sie erklärten diese zu einer eigenen Rasse und unterstellten ihr, einen schädlichen Einfluss auf die Qualität der arischen Rasse zu haben. Daher müsse sie vernichtet werden.
Für die Nazis galt es zuerst, auch das deutsche Volk von einer angeblichen Bedrohung durch die Juden zu überzeugen. Dazu betrieben sie eine gezielte Propaganda.
Diese war von einer radikalen Gegenüberstellung geprägt: Auf der einen Seite stand der Arier. Für die Nazis war er der Prototyp der arischen Rasse und das Idealbild. Sie beschrieben ihn als blond, blauäugig, tatkräftig und treu.
Als sein bedrohliches Gegenbild entwarfen sie den Juden. Er war nach Ansicht der Nazis all das, was der Arier nicht war: dunkelhaarig mit dunklen Augen, faul und hinterlistig.
1933 – Der Beginn der Vernichtung alles Jüdischen
04:56 Min.. UT. Verfügbar bis 13.10.2027.
Zahlreiche Propagandaplakate lebten von dem Gedankenkonstrukt "Arier gegen Jude". Die Nationalsozialisten verteilten unter anderem Faltblätter, auf denen sie zwölf Gebote zur Rassenreinhaltung auflisteten.
Eines davon hieß: "Halte das deutsche Blut rein." Durch die Gebote sollte die nationalsozialistische Rassenlehre einen religiösen Status erreichen.
Auch im Schulunterricht propagierten die Nazis ihr jüdisches Feindbild. In jeder Schule gab es einen sogenannten Rasseatlas. Dieser enthielt 30 großformatige Bildtafeln mit bildlichen Gegenüberstellungen von Ariern und Juden. Darunter standen Sätze wie "Aus diesem Gesicht spricht die Seele der Rasse."
Am Ende der Schulzeit sollte jeder Schüler glauben, die Juden stellten eine Bedrohung für das deutsche Volk dar.
"Das Buch vom Mann" zeichnete das Idealbild des Ariers
Antisemitismus war gesetzlich vorgeschrieben
Um das Volk vor der angeblichen Bedrohung durch die Juden zu schützen, erließen die Nazis mehr als 2000 antijüdische Gesetze. Zu den wichtigsten zählten die sogenannten Nürnberger Gesetze. Sie traten am 15. September 1935 in Kraft.
Durch die Nürnberger Gesetze war es Ariern und Juden unter anderem verboten zu heiraten. Deutsche Brautpaare mussten einen Ahnenpass vorlegen. Diesen wiederum erhielten sie nur, wenn sie ihre arische Abstammung nachweisen konnten.
In den kommenden Jahren radikalisierten die Nazis ihre Rassenlehre zusehends. Sie zerstörten jüdische Geschäfte und nahmen wahllose Verhaftungen vor. Zudem veranlassten sie die Abschiebung von etwa 17.000 polnischstämmigen Juden aus dem neu angeschlossenen Österreich.
Die reichsweite Pogromnacht stellte den vorläufigen Höhepunkt des gesetzlich verordneten Antisemitismus (Judenhasses) dar. Sie fand in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 statt. Im Auftrag Adolf Hitlers steckten die Nazis zahlreiche Synagogen in Brand und verschleppten ungefähr 26.000 jüdische Männer in Konzentrationslager.
1938: ein zerstörtes jüdisches Geschäft
Die meisten kamen bis Anfang 1939 wieder frei – teilweise, weil sie zustimmten, Deutschland zu verlassen, teilweise, weil sie ihren Besitz überschrieben. Mehr als 500 der sogenannten "Aktionsjuden" starben durch die Strapazen des Konzentrationslagers.
In den darauffolgenden Monaten reduzierten sich die Rechte der Juden auf ein Minimum. Juden durften keine praktischen Berufe mehr ausüben. Es war ihnen auch untersagt, öffentliche Schulen zu besuchen. Die Nazis errichteten eigene Juden-Parkbänke und verhängten Restaurantverbote.
Am Ende der nationalsozialistischen Rassenlehre stand die sogenannte "Endlösung der Juden-Frage". Hiermit war der Massenmord an mehr als fünf Millionen Juden gemeint.
Nicht nur Juden sollten vernichtet werden
Der Rassenwahn der Nazis bezog sich nicht nur auf Juden. Auch Kranke und Menschen mit Behinderung stellten für sie eine Bedrohung dar. Diese werteten ihrer Meinung nach die Qualität der arischen Rasse ab und verhinderten so eine Höherentwicklung der Menschheit. Daher müssten auch sie vernichtet werden.
Eine der ersten Aktionen zur sogenannten Erb- und Rassenpflege war die zwangsweise Sterilisierung von erblich vorbelasteten Personen. Ein entsprechendes Gesetz trat am im Juli 1933 in Kraft. Es sollte das Blut der arischen Rasse von unerwünschten Einflüssen wie Krankheiten oder Behinderungen rein halten.
Die Erb- und Rassenpflege gipfelte in einem Projekt zur Massentötung. Es fand unter dem Decknamen "Aktion T4" statt. Die Nazis transportierten Kranke und Menschen mit Behinderung in spezielle Tötungsanstalten. Dort ermordeten sie diese mit Giftspritzen oder durch Vergasung.
(Erstveröffentlichung: 2014. Letzte Aktualisierung: 04.06.2020)
Quelle: WDR