Und er hat noch eine weitere Aufgabe: Der Archäologe wird immer dann vom Landeskriminalamt gerufen, wenn es in Baden-Württemberg um illegale Ausgrabungen geht. Jonathan Scheschkewitz findet, Raubgrabungen sind nicht als Kavaliersdelikte zu verharmlosen.
Denn werden Kulturdenkmäler unsachgemäß ausgegraben, sind sie aus dem Kontext gerissen; umso schwieriger ist es für Archäologen, die Fundstücke im Nachhinein in den geschichtlichen Zusammenhang einzuordnen. So sei die Bezeichnung von Raubgräbern als "Hobby-Archäologen" völlig unangemessen, da ihr Handeln die archäologische Forschung verhindere.
Quelle: SWR | Stand: 25.11.2020, 17:00 Uhr