Holzstich nach Rene de Moraine: Ankunft eines Inquisitors auf einem Pferd. Im Vordergrund das reumütige Volk

Inquisition

Verlauf eines Inquisitionsverfahrens

Die Entstehung großer Ketzergruppen war für die katholische Kirche eine existenzielle Bedrohung. So entstand die "Inquisitio", die als Prozessverfahren das alte "Gottesurteil" ablöste – ein Fortschritt in der Rechtsgeschichte des Mittelalters. Aber wie lief so ein Verfahren ab?

Von Horst Basting

Schritt 1: Das Zusammenrufen der Bevölkerung

Ursprünglich waren für die Bekämpfung der Ketzerei die Bischöfe zuständig. Sie waren aber mehr und mehr überfordert, sodass Spezialisten zum Einsatz kamen. Rom beauftragte päpstliche Legaten, mithilfe der Bischöfe Häretiker ("Ketzer") aufzuspüren.

Die sogenannten Inquisitoren rekrutierten sich aus dem Kreis der Franziskaner und Dominikaner, sie waren speziell geschult, hatten an den Ordenshochschulen studiert. Jeder Inquisitor war mit einer Vollmacht für eines oder mehrere Bistümer ausgestattet, er war Ankläger und Richter zugleich.

Der Inquisitor ermittelte und verurteilte vor Ort. Einige Tage vor seiner Ankunft in einer Stadt informierte der Inquisitor den Bischof von seiner Ankunft. Dieser musste dafür sorgen, dass sich das Volk zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem Marktplatz einfand. Das war ein Befehl.

Wenn der Inquisitor eintraf, predigte er zuerst den wahren Glauben, verlas eine Liste mit verschiedenen Formen der Häresie und forderte dann alle Anwesenden auf, binnen weniger Tage der Ketzerei Verdächtige bei ihm zu melden oder sich selbst anzuzeigen. Bei Selbstanzeige kamen die Ketzer straffrei oder mit einer milden Strafe davon. Wer sich nicht meldete, wurde automatisch exkommuniziert.

Schritt 2: Das Erscheinen vor dem Inquisitionstribunal

Wurde nun jemand der Häresie bezichtigt, musste er vor dem Inquisitor erscheinen. Der Angeklagte hatte nur wenige Möglichkeiten der Verteidigung. Im 13. Jahrhundert gab es noch keine Verteidiger (erst ab dem 16. Jahrhundert stellte die Inquisition Verteidiger). Der Angeklagte war auf sich gestellt.

Zu Beginn des Prozesses wurde er gefragt, ob er Todfeinde habe. Da in diesem Fall der Verdacht nahe lag, dass jemand eine Privatfehde austragen wollte, wurden diese Personen dann als Belastungszeugen gestrichen. Ansonsten musste der Angeklagte den Inquisitor von seiner Unschuld überzeugen.

Schritt 3: Der Einsatz der Folter

Galt der Angeklagte in den Augen des Inquisitors als schuldig, war aber zu keinem Geständnis bereit, setzte der Inquisitor als letztes Mittel die Folter ein. Die hatte Papst Innozenz IV. 1252 zur Wahrheitsfindung genehmigt.

Nach mittelalterlichem Verständnis war die Folter nicht als Strafe gedacht. Es war nur eine Methode, um die Wahrheit herauszufinden. Sie sollte auch nur dann eingesetzt werden, wenn der Inquisitor von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, ihm aber noch ein Geständnis oder die Namen von Komplizen fehlten.

Die Folter sollte maßvoll sein. Sie durfte zwar Schmerzen hervorrufen, aber keine Verletzungen oder gar Verstümmelungen. Und sie durfte nur ein einziges Mal angewandt werden. Doch all das war Auslegungssache.

Wollte der Angeklagte auch unter Folter kein Geständnis machen, wurde das "peinliche Verhör", wie man die Folter auch nannte, als unterbrochen und nicht beendet betrachtet. So konnte die Folter einfach fortgesetzt werden.

Die Inquisitoren sahen in der Folter auch keine Grausamkeit. Denn im Mittelalter hatte das Seelenheil oberste Priorität, körperliche Unversehrtheit dagegen keinen hohen Stellenwert. Deshalb war der Inquisitor fest davon überzeugt, alles tun zu dürfen, um die Seele des Menschen zu retten.

Die Folter wurde bei schweren Fällen von Häresie eingesetzt und zwar stufenweise. Als erstes zeigte der Scharfrichter die Folterinstrumente. Dadurch wurden schon viele Angeklagte einsichtig und gestanden.

Im zweiten Schritt wurden dem Angeklagten Finger-, Daumen- und Beinschrauben angelegt. Als letztes Mittel setzte man die Streckbank und das Aufziehen ein. Eine Foltermethode, bei der der Angeklagte mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Armen an einem Seil nach oben gezogen wurde, was mit entsetzlichen Schmerzen verbunden war.

Holzstich einer Folterszene

Foltermethode des Aufziehens

Schritt 4: Urteil und Strafen

Hatte der Inquisitor das Verhör beendet, beriet er sich mit anderen Klerikern, insbesondere dem Vertreter des für den Ort zuständigen Bischofs. Das Urteil verkündete er dann öffentlich.

Die Strafen richteten sich nach der Schwere des Delikts. Als kleinere Vergehen galten die Anwendung von abergläubischen Zaubersprüchen oder der Verstoß gegen das Fastengebot. In diesem Fall wurden Verwarnungen ausgesprochen. Es konnten Kirchenbußen dafür verhängt werden, dazu gehörte zum Beispiel das Tragen eines Büßergewands sonntags vor der Kirchentür oder eine kostspielige Pilgerreise.

Auspeitschen und Kerkerhaft waren Strafen bei schwereren häretischen Vergehen. Die Hinrichtung wurde nur bei schwersten Vergehen verhängt. Wer zum Beispiel die göttliche Natur von Jesus bestritt oder die Existenz von Himmel und Hölle leugnete und dies auch nicht vor dem Gericht zurücknahm, wurde als hartnäckiger, unverbesserlicher Ketzer hingerichtet. Aber auch rückfällige Ketzer endeten auf dem Scheiterhaufen.

Auch der Einsatz des Scheiterhaufens diente in den Augen der Kirche letztendlich zur Rettung des Seelenheils. Häresie war in den Augen der Kirche wie eine infektiöse Krankheit anzusehen.

Ein Ketzer galt als beschmutzt, er war eine Gefahr für die Allgemeinheit und wenn er hartnäckig blieb, musste verhindert werden, dass alle anderen Menschen ebenfalls beschmutzt wurden und sich sozusagen ansteckten. Da sich die Häresie wie eine Infektion verbreitete, musste der Ketzer beseitigt werden – am besten mit Feuer, denn Feuer galt als reinigend und vernichtete alles.

Die Inquisition war zur Ausführung der Bestrafung auf die Zusammenarbeit mit der weltlichen Macht angewiesen. Der Inquisitor hatte nicht von sich aus die Macht, Verdächtige zu verhaften und hinrichten zu lassen. Deshalb übergab der Inquisitor die Verurteilten dem Magistrat oder dem Baron der Stadt zur Durchführung der Strafen.

Kupferstich von Bernard Picart: Ein Bekehrter und zur Erdrosselung vor der Verbrennung begnadigter Ketzer

Die weltliche Macht war für die Bestrafung zuständig

Quelle: SWR | Stand: 20.04.2020, 10:30 Uhr

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